Die Finanzbranche sieht sich mit stetig steigenden Anforderungen an IT-Sicherheit und Resilienz konfrontiert. Mit der Einführung der Digital Operational Resilience Act (DORA) hat die Europäische Union eine neue regulatorische Grundlage geschaffen, um die Widerstandsfähigkeit von Banken und Finanzinstituten gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken. DORA stellt sicher, dass Unternehmen der Finanzbranche ihre digitalen Systeme vor Angriffen schützen, IT-Risiken minimieren und bei Störungen schnell handlungsfähig bleiben.
Banken sind besonders stark von Cyberrisiken betroffen, da sie eine zentrale Rolle im Finanzsystem einnehmen und eine Vielzahl sensibler Daten verarbeiten. Die DORA-Verordnung verlangt daher ein umfassendes IT-Risikomanagement, regelmäßige Prüfungen der Widerstandsfähigkeit sowie standardisierte Prozesse für den Umgang mit Cybervorfällen. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein entscheidender Faktor für die Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit eines Finanzinstituts.
Eine detaillierte Übersicht über die DORA-Anforderungen und deren Auswirkungen auf Banken findest du auf unserer DORA Compliance Seite.
Was bedeutet DORA für Banken?
DORA wurde entwickelt, um eine einheitliche Regulierung der IT-Sicherheitsstandards im Finanzsektor zu gewährleisten. Banken sind verpflichtet, robuste Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, um IT-Risiken zu erkennen, zu bewerten und zu reduzieren. Dabei geht es nicht nur um den Schutz vor externen Angriffen, sondern auch um die Absicherung interner Prozesse, um Systemausfälle und Sicherheitslücken zu vermeiden.
Ein zentrales Element der Verordnung ist die Einführung eines strukturierten IT-Risikomanagements. Banken müssen sicherstellen, dass alle digitalen Systeme kontinuierlich überprüft und auf Schwachstellen getestet werden. Dazu gehört die regelmäßige Durchführung von Penetrationstests sowie die Implementierung von Monitoring-Systemen, die verdächtige Aktivitäten frühzeitig erkennen.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Krisenbewältigung. Banken müssen in der Lage sein, schnell und effektiv auf Sicherheitsvorfälle zu reagieren. Die Verordnung schreibt daher vor, dass Institute klare Notfallpläne und Wiederherstellungsstrategien entwickeln, um bei einem Angriff oder Systemausfall sofort handlungsfähig zu bleiben.
Auf unserer DORA Compliance Seite findest du detaillierte Informationen zur Umsetzung der Verordnung in Banken.
Schritte zur erfolgreichen DORA-Compliance
Die Umsetzung der DORA-Anforderungen erfordert einen systematischen Ansatz, der alle relevanten Geschäftsbereiche einbezieht. Der erste Schritt ist eine umfassende Bestandsaufnahme der bestehenden IT-Sicherheitsmaßnahmen. Banken müssen ermitteln, in welchen Bereichen bereits robuste Schutzmaßnahmen existieren und wo noch Verbesserungsbedarf besteht.
Nach der Bestandsaufnahme folgt die Entwicklung eines individuellen Maßnahmenplans. Dieser sollte detailliert darlegen, welche Schritte notwendig sind, um die Anforderungen von DORA vollständig zu erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Einführung neuer Sicherheitsrichtlinien, die Anpassung bestehender IT-Prozesse und die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Cybersicherheit.
Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Prozesse. Banken müssen jederzeit nachweisen können, dass sie die regulatorischen Vorgaben einhalten. Dies erfordert eine strukturierte Erfassung von Sicherheitsrichtlinien, Risikobewertungen und Maßnahmen zur Vorfallsbewältigung.
Die abschließende Phase ist die regelmäßige Überprüfung und Optimierung der Sicherheitsmaßnahmen. DORA verlangt, dass Banken ihre IT-Sicherheitsstrategie kontinuierlich an neue Bedrohungen anpassen. Dies kann durch regelmäßige interne Audits, externe Prüfungen und den Einsatz moderner Sicherheitslösungen erfolgen.
Weitere Informationen zur Einführung eines IT-Risikomanagements im Finanzsektor findest du auf unserer Seite zu IT-Sicherheitsaudits.