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Was ist die DORA-Verordnung?

Die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) wurde eingeführt, um die digitale Widerstandsfähigkeit von Finanzinstituten in der EU zu stärken. Sie zielt darauf ab, die Risiken durch IT-Ausfälle und Cyberangriffe zu reduzieren und die Stabilität der Finanzmärkte zu gewährleisten. Für Finanzinstitute bedeutet dies, dass sie strenge IT-Sicherheitsstandards einhalten müssen.

Was fordert die DORA-Verordnung?

Die DORA-Verordnung setzt klare Anforderungen an das Risikomanagement von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre IT-Systeme auch im Falle von Störungen oder Angriffen funktionsfähig bleiben. Weitere Informationen zu den Anforderungen der DORA-Verordnung findest du auf unserer DORA-Seite.

Wichtige Maßnahmen zur Einhaltung der DORA

Um die Anforderungen der DORA-Verordnung zu erfüllen, müssen Finanzinstitute eine Reihe von Maßnahmen umsetzen. Dazu gehören:

  • Risikomanagementsysteme: Einführung von Systemen zur Identifikation und Bewertung von IT-Risiken.
  • Regelmäßige Tests und Überprüfungen: Durchführung von Stresstests und Sicherheitsüberprüfungen, um die Resilienz der IT-Systeme zu gewährleisten.
  • Meldepflichten: Schwerwiegende IT-Vorfälle müssen umgehend den zuständigen Behörden gemeldet werden.
  • Zusammenarbeit mit Behörden: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Finanzinstituten und den Aufsichtsbehörden zur Bewältigung von IT-Risiken.

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Für wen gilt die DORA-Verordnung?

Die DORA-Verordnung betrifft in erster Linie Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister, die IT-Dienstleistungen erbringen. Auch IT-Dienstleister, die für diese Unternehmen tätig sind, müssen die Anforderungen der Verordnung erfüllen. Dazu zählen:

  • Banken und Finanzdienstleister: Einrichtungen, die mit Finanztransaktionen arbeiten, müssen besonders hohe Sicherheitsstandards erfüllen.
  • Versicherungsunternehmen: Versicherungen sind verpflichtet, ihre IT-Sicherheit zu verbessern und Risiken durch digitale Angriffe zu minimieren.
  • IT-Dienstleister: Unternehmen, die IT-Dienste für Finanzinstitute bereitstellen, müssen die Vorgaben der DORA-Verordnung ebenfalls beachten.

Fazit: DORA Verordnung einfach erklärt – Was Unternehmen beachten müssen

Die DORA-Verordnung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der digitalen Resilienz von Finanzinstituten. Durch die Umsetzung der geforderten Maßnahmen können Unternehmen ihre IT-Sicherheit stärken und die Stabilität des Finanzsystems gewährleisten. Die Einhaltung der DORA-Vorgaben ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern zu festigen.

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