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Was ist die DORA-Verordnung?

Die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) wurde eingeführt, um die digitale Widerstandsfähigkeit von Finanzdienstleistern in der EU zu stärken. Sie stellt sicher, dass Unternehmen in der Lage sind, IT-Ausfälle und Cyberangriffe effektiv zu bewältigen. Damit sollen die Stabilität und Sicherheit der Finanzmärkte gewährleistet werden.

Welche Anforderungen stellt die DORA-Verordnung?

Die DORA-Verordnung definiert klare Standards für das Risikomanagement von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Sie fordert von Finanzinstituten die Einführung robuster Maßnahmen zur Sicherstellung der IT-Sicherheit und der Reaktionsfähigkeit auf Störungen. Dazu gehören:

  • IKT-Risikomanagement: Finanzinstitute müssen ein System zur Identifikation und Bewertung von IT-Risiken implementieren.
  • Regelmäßige Überprüfungen: Unternehmen sind verpflichtet, Stresstests und Überprüfungen durchzuführen, um die Resilienz ihrer IT-Systeme zu gewährleisten.
  • Meldepflichten: Bei schwerwiegenden IKT-Vorfällen ist eine sofortige Meldung an die zuständigen Aufsichtsbehörden erforderlich.
  • Notfallpläne: Erstellung und Implementierung von Plänen zur schnellen Reaktion auf IT-Sicherheitsvorfälle.

Mehr Details zu den Vorgaben der DORA-Verordnung und wie du diese umsetzen kannst, findest du auf unserer DORA-Seite.

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Welche Unternehmen sind von der DORA-Verordnung betroffen?

Die DORA-Verordnung gilt für Finanzdienstleister, Banken, Versicherungen und IT-Dienstleister, die für diese Institutionen tätig sind. Auch kleinere Unternehmen, die kritische IT-Dienstleistungen erbringen, sollten sich mit den Anforderungen der Verordnung auseinandersetzen.

  • Banken und Finanzdienstleister: Müssen besonders hohe Sicherheitsstandards einhalten, um ihre digitalen Prozesse abzusichern.
  • Versicherungen: Sollten ihre IKT-Systeme anpassen, um den Vorgaben der DORA zu entsprechen.
  • IT-Dienstleister: Unternehmen, die IT-Dienste für Finanzinstitute bereitstellen, sind ebenfalls zur Einhaltung der DORA verpflichtet.

Fazit: DORA Verordnung – Schritte zur Umsetzung

Die Einhaltung der DORA-Verordnung erfordert von Finanzinstituten, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen anzupassen und regelmäßige Überprüfungen durchzuführen. Durch die Einführung eines robusten Risikomanagementsystems und die Umsetzung der geforderten Maßnahmen können Unternehmen Strafen vermeiden und gleichzeitig die digitale Resilienz stärken. Eine frühzeitige Anpassung an die Vorgaben der DORA-Verordnung ist daher unerlässlich, um die Geschäftskontinuität sicherzustellen.

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