NIS 2 und mittelständische Unternehmen: Was Sie wissen müssen
Die NIS 2-Richtlinie hat eine Revolution in der Cybersicherheitslandschaft ausgelöst, und wir spüren ihre Auswirkungen besonders stark im Mittelstand. Als Unternehmer müssen wir uns mit dieser neuen Realität auseinandersetzen, da sie weitreichende Folgen für unsere täglichen Abläufe und langfristigen Strategien hat. Die NIS 2 bringt nicht nur neue Verpflichtungen mit sich, sondern bietet auch Chancen, unsere digitale Widerstandsfähigkeit zu stärken.
In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf die Grundlagen der NIS 2-Richtlinie und was sie für mittelständische Unternehmen bedeutet. Wir untersuchen die Kernaspekte, die für uns relevant sind, und geben praktische Tipps zur Umsetzung. Unser Ziel ist es, Ihnen ein klares Verständnis davon zu vermitteln, was Sie wissen und tun müssen, um Ihr Unternehmen im Einklang mit der NIS 2 zu bringen und gleichzeitig von den Vorteilen einer verbesserten Cybersicherheit zu profitieren.
Grundlagen der NIS-2-Richtlinie
Definition und Zweck
Die NIS-2-Richtlinie, offiziell bekannt als die Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union, ist eine Reaktion auf die zunehmenden Cyberbedrohungen für Unternehmen [1]. Sie zielt darauf ab, ein hohes Cybersicherheitsniveau in der gesamten Europäischen Union zu erreichen [1]. Die Richtlinie ist seit 2023 auf EU-Ebene in Kraft getreten [2].
Wir als Unternehmer müssen, verstehen, dass die NIS-2-Richtlinie nicht direkt anwendbar ist, sondern erst in nationales Recht umgesetzt werden muss [2]. In Deutschland liegt bereits der Regierungsentwurf des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) vor [2]. Obwohl Experten vermuten, dass das Gesetz nicht fristgerecht zum 17.10.2024 in Kraft treten wird, sollten wir die Vorgaben aufgrund des Aufwands so schnell wie möglich umsetzen [2].
Unterschiede zur NIS-1-Richtlinie
Die NIS-2-Richtlinie stellt eine erhebliche Erweiterung und Überarbeitung der ursprünglichen NIS-Richtlinie dar [3]. Während die NIS-1 hauptsächlich kritische Sektoren wie Energie, Transport, Banken und Gesundheitswesen abdeckte, umfasst NIS-2 nun auch digitale Infrastrukturen, öffentliche Verwaltung, Raumfahrt, Abfallwirtschaft und Lebensmittelproduktion [3].
Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Ausweitung des Geltungsbereichs. Die NIS-2 schließt nun auch mittelgroße Unternehmen ein, die mehr als 50 Mitarbeiter haben oder einen Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro erzielen [3]. Dies bedeutet, dass der Anwendungsbereich in Deutschland enorm ausgeweitet wird [4].
Relevanz für den Mittelstand
Für uns im Mittelstand ist die NIS-2-Richtlinie von großer Bedeutung. Schätzungen zufolge fallen in Deutschland etwa 30.000 Unternehmen unter den Anwendungsbereich der Richtlinie [1]. Die Betroffenheit hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Branche, der Größe und des Jahresumsatzes [1].
Wir müssen beachten, dass die Richtlinie zwischen „Besonders wichtigen Einrichtungen“ und „Wichtigen Einrichtungen“ unterscheidet [4]. Für besonders wichtige Einrichtungen können Sanktionen von bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden, während bei wichtigen Einrichtungen die Bußgelder bis zu sieben Millionen Euro oder 1,4 Prozent des Jahresumsatzes betragen können [4].
Es ist wichtig zu erwähnen, dass gemäß dem Entwurf des Bundesinnenministeriums die Leitungsorgane von Unternehmen für die Einhaltung der Risikomanagementmaßnahmen mit ihrem Privatvermögen haften werden [4]. Diese Haftung kann bis zu 2% des globalen Jahresumsatzes des Unternehmens betragen [4].
Kernaspekte für mittelständische Unternehmen
Identifizierung der Betroffenheit
Wir als mittelständische Unternehmen müssen uns bewusst sein, dass die NIS-2-Richtlinie weitreichende Auswirkungen auf uns haben kann. In Deutschland fallen schätzungsweise etwa 30.000 Unternehmen unter den Anwendungsbereich dieser Richtlinie [1]. Um herauszufinden, ob wir betroffen sind, müssen wir verschiedene Faktoren berücksichtigen. Dazu gehört unsere Branche, die Größe unseres Unternehmens und unser Jahresumsatz.
Grundsätzlich gilt: Wenn wir in einem „gesellschaftlich relevanten Sektor“ tätig sind und mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro aufweisen, könnten wir unter die NIS-2-Richtlinie fallen [1]. Zu den betroffenen Sektoren gehören unter anderem Energie, Siedlungsabfall, digitale Dienste, Transport, Forschung, Gesundheit, Lebensmittel und öffentliche Verwaltung [5].
Es ist wichtig zu beachten, dass in besonderen Fällen auch kleinere Betriebe von der Richtlinie betroffen sein können. Dies gilt beispielsweise, wenn unser Ausfall erhebliche Konsequenzen für die Wirtschaft oder öffentliche Verwaltung hätte [1].
Wesentliche Compliance-Anforderungen
Wenn wir unter die NIS-2-Richtlinie fallen, müssen wir „geeignete und verhältnismäßige technische operative und organisatorische Maßnahmen“ ergreifen, um Risiken zu beherrschen und die Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen zu minimieren [1]. Dies bedeutet, dass wir Maßnahmen zum Risikomanagement implementieren müssen, die an unsere Unternehmensgröße, die Wahrscheinlichkeit eines Vorfalls und die potenziellen Auswirkungen eines Sicherheitsvorfalls angepasst sind [1].
Für uns im Mittelstand ist es besonders wichtig zu wissen, dass die Geschäftsführung aktiv an der Umsetzung der Richtlinie beteiligt sein muss. Dies umfasst die Verpflichtung, Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und deren Umsetzung zu überwachen, sowie die regelmäßige Teilnahme an Schulungen im Bereich Cybersecurity [5].
Fristen und Übergangsregelungen
Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die Umsetzungsfrist für die NIS-2-Richtlinie in nationales Recht der 17. Oktober 2024 ist [6]. Ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen Regelungen, und es wird offiziell keine Übergangsfrist zur Umsetzung geben [1]. Das bedeutet, dass wir ab Einführung des Gesetzes die geforderten Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen.
Bei Nichteinhaltung drohen uns empfindliche Strafen. Für besonders wichtige Einrichtungen können Sanktionen von bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden, während bei wichtigen Einrichtungen die Bußgelder bis zu sieben Millionen Euro oder 1,4 Prozent des Jahresumsatzes betragen können [7].
Praktische Umsetzungsschritte
Gap-Analyse und Handlungsbedarf ermitteln
Um die NIS-2-Richtlinie erfolgreich umzusetzen, müssen wir zunächst eine gründliche Gap-Analyse durchführen. Dieser erste Schritt ist entscheidend, um zu verstehen, wo wir stehen und welche Maßnahmen wir ergreifen müssen. Wir beginnen damit, zu prüfen, ob unser Unternehmen unter den Anwendungsbereich von NIS 2 fällt [8]. Anschließend analysieren wir unsere bestehenden Cybersicherheitsmaßnahmen im Vergleich zu den NIS 2-Anforderungen [8]. Dies hilft uns, Lücken zu identifizieren und einen klaren Überblick über notwendige Verbesserungen zu erhalten.
Mit praxisbewährten Checklisten und dem Werkzeug einer IT Due Diligence können wir eine ehrliche GAP-Analyse durchführen [9]. Basierend auf dieser Analyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie zur Erreichung der NIS-2-Compliance [9]. Wir müssen uns fragen: Was muss unsere Einrichtung tun, um die NIS-2-Minimalanforderungen zu erfüllen? Welche technischen und organisatorischen Veränderungen sind kurz-, mittel- und langfristig zu managen? Welche Investitionen müssen wir planen [9].
Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen
Nach der Gap-Analyse geht es an die Umsetzung konkreter Sicherheitsmaßnahmen. Wir müssen geeignete technische, operative und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit unserer Netz- und Informationssysteme zu gewährleisten [10]. Dies entspricht im Wesentlichen der Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS), ähnlich wie wir es aus der ISO27001 kennen [10].
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
- Incident Management: Wir entwickeln ein Konzept zum effektiven Umgang mit Sicherheitsvorfällen [10].
- Business Continuity Plan: Wir stellen die Geschäftskontinuität durch Backup-Management, Systemwiederherstellung und Krisenmanagement sicher [10].
- Verbesserung der Netzwerk- und Systemsicherheit
- Implementierung von Multi-Faktor-Authentifizierung
- Verschlüsselung sensibler Daten
- Einrichtung von Systemen zur Erkennung und Prävention von Sicherheitsvorfällen [8]
Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
Ein wesentlicher Aspekt der NIS-2-Umsetzung ist die Sensibilisierung und Schulung aller Mitarbeiter, einschließlich der Führungsebene [8]. Wir führen regelmäßige Cybersicherheitsschulungen durch, um das Bewusstsein für Cybersicherheitsrisiken zu schärfen [10]. Diese Schulungen sind unerlässlich, um eine Kultur der Sicherheit in unserem Unternehmen zu etablieren [8].
Besonders wichtig ist, dass alle Beteiligten das gleiche Verständnis zum Thema IT-Sicherheit haben. Eine Schulung zu diesem Thema kann ein guter Einstieg für unser NIS2-Projekt sein [10]. Wir müssen auch beachten, dass die Geschäftsführung verpflichtet ist, an Schulungen im Bereich Cybersecurity teilzunehmen [5].
Schlussfolgerung
Die NIS-2-Richtlinie hat einen tiefgreifenden Einfluss auf die Cybersicherheitslandschaft, insbesondere für mittelständische Unternehmen. Sie bringt nicht nur neue Verpflichtungen mit sich, sondern bietet auch Chancen, unsere digitale Widerstandsfähigkeit zu stärken. Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen wir eine gründliche Gap-Analyse durchführen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und unsere Mitarbeiter schulen.
Letztendlich geht es darum, eine Kultur der Sicherheit in unseren Unternehmen zu etablieren. Durch die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie können wir nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch unsere Wettbewerbsfähigkeit in einer zunehmend digitalen Welt verbessern. Es liegt an uns, diese Herausforderung anzunehmen und sie als Chance zu nutzen, um unsere Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.
FAQs
Da keine spezifischen Fragen und Antworten aus der Sektion „People Also Ask“ bereitgestellt wurden, gibt es in diesem Fall keine FAQs zu rephrasieren oder aufzulisten.
Referenzen
[1] – https://www.mittelstand-digital.de/MD/Redaktion/DE/Artikel/Blog/blog-beitrag-38-das-wichtigste-zu-nis2.html https://www.mittelstand-digital.de/MD/Redaktion/DE/Artikel/Blog/blog-beitrag-38-das-wichtigste-zu-nis2.html
[2] – https://www.gdata.de/business/nis-2-richtlinie?srsltid=AfmBOopvJ39PEuf6T3bM9_0EQ-pkze3ppZH0Emu6htWDeEi8kwmTvbSD https://www.gdata.de/business/nis-2-richtlinie?srsltid=AfmBOopvJ39PEuf6T3bM9_0EQ-pkze3ppZH0Emu6htWDeEi8kwmTvbSD
[3] – https://artaker.it/nis-vs-nis2-was-sind-die-unterschiede/ https://artaker.it/nis-vs-nis2-was-sind-die-unterschiede/
[4] – https://www.pwc.de/de/cyber-security/europaeische-nis-2-richtlinie-implikationen-fuer-unternehmen-und-institutionen.html https://www.pwc.de/de/cyber-security/europaeische-nis-2-richtlinie-implikationen-fuer-unternehmen-und-institutionen.html
[5] – https://awado.de/magazin/news/nis-2-richtlinie-aktueller-stand-und-leitfaden-fuer-mittelstand-und-genossenschaften https://awado.de/magazin/news/nis-2-richtlinie-aktueller-stand-und-leitfaden-fuer-mittelstand-und-genossenschaften
[6] – https://regina-stoiber.com/2023/10/23/eu-nis-2-richtlinie-zusammenfassung/ https://regina-stoiber.com/2023/10/23/eu-nis-2-richtlinie-zusammenfassung/
[7] – https://www.cis-cert.com/news/nis-2-was-muss-ihr-unternehmen-wann-umsetzen/ https://www.cis-cert.com/news/nis-2-was-muss-ihr-unternehmen-wann-umsetzen/
[8] – https://exkulpa.de/informationssicherheit/nis-2-umsetzung-was-unternehmen-jetzt-wissen-und-implementieren-mussen/ https://exkulpa.de/informationssicherheit/nis-2-umsetzung-was-unternehmen-jetzt-wissen-und-implementieren-mussen/
[9] – https://expertplace.de/nis-2-was-ist-zu-tun-welche-konkreten-handlungsoptionen-haben-unternehmen/ https://expertplace.de/nis-2-was-ist-zu-tun-welche-konkreten-handlungsoptionen-haben-unternehmen/
[10] – https://www.niteflite.de/it-wissen-fuer-unternehmen/itsicherheit-nis2-leitfaden-kmu/ https://www.niteflite.de/it-wissen-fuer-unternehmen/itsicherheit-nis2-leitfaden-kmu/